Luftaufnahme eines Einfamilienhauses mit grosser Photovoltaikanlage auf dem Dach, im Vordergrund der Schriftzug «Solarpflicht Schweiz» – Symbolbild zur gesetzlichen Solarpflicht für Gebäude in der Schweiz.

Solarpflicht Bern: Was Hauseigentümer im Kanton Bern jetzt wissen müssen

Photovoltaikanlagen sind in der Schweiz auf dem Vormarsch, nicht nur aus ökologischer Überzeugung, sondern zunehmend auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Gerade im Kanton Bern sorgte das Thema Solarpflicht in den letzten Jahren für viele Diskussionen und Unsicherheiten.

Seit dem 1. Januar 2026 ist nun klar, was gilt. Der Kanton Bern hat seine gesetzlichen Vorgaben konkretisiert und umgesetzt. Wir bringen Licht ins Dunkle.

Abstimmung 2025: Was wurde entschieden?

Am 9. Februar 2025 stimmte die Berner Bevölkerung über zwei Vorlagen ab: die Berner Solar-Initiative und den Gegenvorschlag des Grossen Rates.

Die Solar-Initiative wurde abgelehnt

Mit über 70 Prozent Nein-Stimmen wurde die ursprüngliche Initiative deutlich verworfen. Diese hätte eine weitreichende Solarpflicht auch für bestehende Gebäude und bei Sanierungen vorgesehen.

Der Gegenvorschlag wurde angenommen

Angenommen wurde hingegen der Gegenvorschlag des Grossen Rates. Dieser ist deutlich abgeschwächter:

  • Pflicht zur Solaranlage gilt nur bei Neubauten
  • Keine Solarpflicht bei Dachsanierungen, sondern lediglich eine Meldepflicht mit Prüfung der Eignung
  • Solarpflicht für bestimmte Parkplatzanlagen, z. B. neue Park-and-Ride-Plätze mit über 50 Stellplätzen oder bewirtschaftete Parkflächen ab 80 Plätzen

Das bedeutet: Wer neu baut, muss (unter bestimmten Bedingungen) eine Solaranlage einplanen. Für bestehende Gebäude besteht keine Solarpflicht – Stand heute.

Solarpflicht im Kanton Bern ab 2026: Das gilt jetzt

Neubauten und Erweiterungen

Ab 2026 gilt im Kanton Bern eine Solarpflicht für Neubauten sowie für Erweiterungen bestehender Gebäude.

Konkret bedeutet das:

  • Mindestens 10 Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche (aGF) müssen mit Solarenergie abgedeckt werden.
  • Gut ausgerichtete Dachflächen mit einer solaren Einstrahlung ab 1’000 kWh/m²a sind möglichst vollständig zu nutzen.
  • In der Regel sind mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche (gDAF) mit Solaranlagen auszustatten.
  • Einzeldachflächen unter 50 m² müssen mindestens 10% der anrechenbaren Gebäudefläche (aGF) an Dach oder Fassade ausstatten.
  • Die Solarpflicht kann ganz oder teilweise über Fassadenanlagen erfüllt werden.

Erleichterung Solarpflicht für «kleine Wohnbauten»

Neue Wohnbauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von bis zu 300 m² gilt eine vereinfachte Regelung. Hier muss lediglich so viel Solarenergie genutzt werden, wie zur Deckung von 50 Prozent des normierten Energiebedarfs notwendig ist.

 

Was gilt für bestehende Gebäude?

Für bestehende Bauten gibt es keine generelle Solarpflicht.

Bei einer Dachsanierung von mindestens 50 Prozent der Brutto-Dachfläche besteht lediglich eine Meldepflicht, jedoch keine Pflicht zur Installation einer Solaranlage.

Es muss jedoch ein Nachweis zur Eignung der Dachflächen für Solarenergie erbracht werden. Der Nachweis ist anschliessend über das kantonale Portal eBau einzureichen.

Quelle: Kanton Bern

Solarpflicht für Parkplätze

Neu gilt die Solarpflicht auch für bestimmte Parkplatzanlagen:

  • Neue, kostenpflichtige Parkplätze im Freien ab 80 Abstellplätzen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
  • Park-and-Ride-Anlagen im Freien mit mehr als 50 Abstellplätzen

Diese Anlagen müssen mit einer solaraktiven Überdachung ausgestattet werden.

Für bestehende Park-and-Ride-Anlagen gilt:

  • Nachrüstung bei umfassender Sanierung
  • Spätestens jedoch bis 31. Dezember 2035

Ausgenommen von der Solarpflicht sind Parkflächen mit einer solaren Einstrahlung unter 1’000 kWh/m²a.

 

Solaranlagen an Fassaden: neu baubewilligungsfrei

Seit dem 1. Januar 2026 können Solaranlagen an Gebäudefassaden unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baubewilligung realisiert werden.

Statt eines Baubewilligungsverfahrens genügt ein Meldeverfahren über eBau. Grundlage dafür ist die revidierte Raumplanungsgesetzgebung des Bundes. Ein neues kantonales Merkblatt definiert die Kriterien klar und sorgt für eine einheitliche Anwendung.

Für Kulturdenkmäler und schützenswerte Objekte gelten weiterhin erhöhte Anforderungen. In diesen Fällen bleibt eine Baubewilligung erforderlich.

 

Was bedeutet das für Hauseigentümer und Bauherrschaften?

Auch ohne generelle Solarpflicht lohnt es sich, das Solarpotenzial frühzeitig zu prüfen. Besonders bei Neubauten, Erweiterungen, Parkplatzprojekten oder Sanierungen schafft eine professionelle Abklärung Klarheit, Rechtssicherheit und langfristige Wirtschaftlichkeit.

Lohnt sich die Investition in eine Solaranlage überhaupt?

Eine moderne Photovoltaikanlage amortisiert sich im Schnitt in 10–14 Jahren, abhängig vom Eigenverbrauch und den Förderbeiträgen. Die Solarpflicht zwingt nicht zur Unwirtschaftlichkeit – im Gegenteil: Sie beschleunigt den Übergang zur Energieunabhängigkeit. Erfahren sie hier mehr darüber.

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