Photovoltaikanlagen sind in der Schweiz auf dem Vormarsch, nicht nur aus ökologischer Überzeugung, sondern zunehmend auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
Immer wieder kursieren Meldungen über eine generelle Solarpflicht im Kanton Bern. Doch wie sieht die tatsächliche Rechtslage aus?
Am 9. Februar 2025 hat das Berner Stimmvolk über zwei Vorlagen abgestimmt: die «Berner Solar-Initiative» und den Gegenvorschlag des Grossen Rates. Das Resultat war deutlich. Aber in der öffentlichen Wahrnehmung bis heute nicht ganz klar. Deshalb bringen wir Licht ins Dunkel:
Mit über 70 % Nein-Stimmen hat die Bevölkerung die ursprüngliche Solar-Initiative abgelehnt. Diese hätte unter anderem eine weitreichende Solarpflicht auch bei Sanierungen und Bestandsgebäuden eingeführt.
Angenommen wurde hingegen der Gegenvorschlag des Grossen Rates. Dieser ist deutlich abgeschwächter:
Das bedeutet: Wer neu baut, muss (unter bestimmten Bedingungen) eine Solaranlage einplanen. Für bestehende Gebäude besteht keine Solarpflicht – Stand heute.
Obwohl der Gegenvorschlag angenommen wurde, ist das neue Energiegesetz noch in Überarbeitung. Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor 2026 zu rechnen. Die Details zur Umsetzung, den Meldeverfahren und etwaigen Ausnahmen sind derzeit noch offen.
Der Kanton Bern hat sich für eine moderate Lösung entschieden. Während Neubauten künftig einen Beitrag zur Energiewende leisten müssen, bleibt bei bestehenden Gebäuden vorerst alles beim Alten, abgesehen von einer Informationspflicht bei Sanierungen. Dennoch ist klar: Das Thema Solarenergie gewinnt an politischer wie gesellschaftlicher Relevanz, auch ohne gesetzliche Pflicht.
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Eine moderne Photovoltaikanlage amortisiert sich im Schnitt in 10–14 Jahren, abhängig vom Eigenverbrauch und den Förderbeiträgen. Die Solarpflicht zwingt nicht zur Unwirtschaftlichkeit – im Gegenteil: Sie beschleunigt den Übergang zur Energieunabhängigkeit.
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Hans Pauli, Leiter Spezialprojekte / Geschäftsleitung