
Photovoltaikanlagen sind in der Schweiz auf dem Vormarsch, nicht nur aus ökologischer Überzeugung, sondern zunehmend auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Gerade im Kanton Bern sorgte das Thema Solarpflicht in den letzten Jahren für viele Diskussionen und Unsicherheiten.
Seit dem 1. Januar 2026 ist nun klar, was gilt. Der Kanton Bern hat seine gesetzlichen Vorgaben konkretisiert und umgesetzt. Wir bringen Licht ins Dunkle.
Am 9. Februar 2025 stimmte die Berner Bevölkerung über zwei Vorlagen ab: die Berner Solar-Initiative und den Gegenvorschlag des Grossen Rates.
Mit über 70 Prozent Nein-Stimmen wurde die ursprüngliche Initiative deutlich verworfen. Diese hätte eine weitreichende Solarpflicht auch für bestehende Gebäude und bei Sanierungen vorgesehen.
Angenommen wurde hingegen der Gegenvorschlag des Grossen Rates. Dieser ist deutlich abgeschwächter:
Das bedeutet: Wer neu baut, muss (unter bestimmten Bedingungen) eine Solaranlage einplanen. Für bestehende Gebäude besteht keine Solarpflicht – Stand heute.
Ab 2026 gilt im Kanton Bern eine Solarpflicht für Neubauten sowie für Erweiterungen bestehender Gebäude.
Konkret bedeutet das:
Neue Wohnbauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von bis zu 300 m² gilt eine vereinfachte Regelung. Hier muss lediglich so viel Solarenergie genutzt werden, wie zur Deckung von 50 Prozent des normierten Energiebedarfs notwendig ist.
Für bestehende Bauten gibt es keine generelle Solarpflicht.
Bei einer Dachsanierung von mindestens 50 Prozent der Brutto-Dachfläche besteht lediglich eine Meldepflicht, jedoch keine Pflicht zur Installation einer Solaranlage.
Es muss jedoch ein Nachweis zur Eignung der Dachflächen für Solarenergie erbracht werden. Der Nachweis ist anschliessend über das kantonale Portal eBau einzureichen.

Neu gilt die Solarpflicht auch für bestimmte Parkplatzanlagen:
Diese Anlagen müssen mit einer solaraktiven Überdachung ausgestattet werden.
Für bestehende Park-and-Ride-Anlagen gilt:
Ausgenommen von der Solarpflicht sind Parkflächen mit einer solaren Einstrahlung unter 1’000 kWh/m²a.
Seit dem 1. Januar 2026 können Solaranlagen an Gebäudefassaden unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baubewilligung realisiert werden.
Statt eines Baubewilligungsverfahrens genügt ein Meldeverfahren über eBau. Grundlage dafür ist die revidierte Raumplanungsgesetzgebung des Bundes. Ein neues kantonales Merkblatt definiert die Kriterien klar und sorgt für eine einheitliche Anwendung.
Für Kulturdenkmäler und schützenswerte Objekte gelten weiterhin erhöhte Anforderungen. In diesen Fällen bleibt eine Baubewilligung erforderlich.
Auch ohne generelle Solarpflicht lohnt es sich, das Solarpotenzial frühzeitig zu prüfen. Besonders bei Neubauten, Erweiterungen, Parkplatzprojekten oder Sanierungen schafft eine professionelle Abklärung Klarheit, Rechtssicherheit und langfristige Wirtschaftlichkeit.
Eine moderne Photovoltaikanlage amortisiert sich im Schnitt in 10–14 Jahren, abhängig vom Eigenverbrauch und den Förderbeiträgen. Die Solarpflicht zwingt nicht zur Unwirtschaftlichkeit – im Gegenteil: Sie beschleunigt den Übergang zur Energieunabhängigkeit. Erfahren sie hier mehr darüber.
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Hans Pauli, Leiter Spezialprojekte / Geschäftsleitung
