Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihre Photovoltaikanlage möglich ist? Photovoltaikanlagen werden in der Schweiz unter anderem über die Einmalvergütung von Pronovo gefördert. energy unlimited prüft die Fördermöglichkeiten, berechnet den voraussichtlichen Förderbeitrag und berücksichtigt diesen direkt in Planung, Offerte und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Ihre Vorteile
Investitionskosten reduzieren
Einmalvergütung korrekt berechnen
Steuerliche Möglichkeiten berücksichtigen
Unterstützung bei Abklärung, Planung und Umsetzung

Wir begleiten Sie von Anfang an bei der Abklärung und Beantragung der Förderbeiträge. Die Photovoltaik-Förderung wird direkt in die Planung Ihrer Anlage integriert und bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt.
So unterstützen wir Sie
Prüfung der passenden Fördermöglichkeiten
Berechnung des voraussichtlichen Förderbeitrags
Unterstützung bei den erforderlichen Angaben und Unterlagen
Berücksichtigung der Photovoltaik-Förderung in Offerte und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Koordination der Förderabwicklung im Rahmen Ihres PV-Projekts
Die Einmalvergütung (EIV) ist die wichtigste nationale Förderung für Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Sie wird über Pronovo abgewickelt und nach der Inbetriebnahme der Anlage einmalig ausbezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach der installierten Leistung und der Bauart der Photovoltaikanlage.
Wichtig zu wissen: Die Einmalvergütung wird für die Photovoltaikanlage ausgerichtet. Ein Stromspeicher wird nicht separat über die EIV gefördert, kann aber den Eigenverbrauch erhöhen und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern.
In unserem Blogbeitrag Photovoltaik Förderung Schweiz 2026 erfahren Sie mehr über die Einmalvergütung, die aktuellen Förderbedingungen und die Berechnung der Förderbeiträge.

Die Einmalvergütung (EIV) wird über Pronovo abgewickelt. Wir übernehmen die Anmeldung und Abwicklung Ihrer Photovoltaik-Förderung und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten.
Auslegung der Anlage und Prüfung der Fördermöglichkeiten.
Nach der Montage wird die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen.
Die eingereichten Unterlagen werden geprüft.
Wir kümmern uns um die nötigen Meldungen und Bewilligungen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Förderbeitrag ausbezahlt.
Die Höhe der Einmalvergütung (EIV) richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Entscheidend sind insbesondere die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, die Bauart sowie die zum Inbetriebnahmedatum gültigen Tarife.
| Faktor | Einfluss auf die Einmalvergütung |
|---|---|
Leistungsbeitrag (kWp) | Grössere Photovoltaikanlagen erhalten insgesamt einen höheren Förderbeitrag. Gleichzeitig sinkt der Förderansatz pro installiertem Kilowatt Peak (kWp) mit zunehmender Anlagengrösse. |
Bauart der Anlage | Je nach Bauart gelten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. |
Anmeldung und Tarifstand | Massgebend sind die zum Inbetriebnahmedatum gültigen Tarife. |
Anlagenspezifische Faktoren | Je nach Ausführung können weitere Kriterien berücksichtigt werden. |
Da die Tarife und Berechnungsgrundlagen regelmässig angepasst werden, empfehlen wir für die aktuelle Berechnung den Tarifrechner von Pronovo zu konsultieren. Ausführliche Informationen zur Einmalvergütung, den Fördertarifen und dem Förderprozess finden Sie in unserem Blogbeitrag Photovoltaik Förderung Schweiz 2026.
Die Höhe der Einmalvergütung (EIV) richtet sich unter anderem nach der installierten Leistung Ihrer Photovoltaikanlage. Die folgenden Förderbeiträge dienen als Orientierung.
| Anlagengrösse | Typischer Einsatz | Mögliche Förderung |
|---|---|---|
| ca. 8 kWp | Kleineres Einfamilienhaus | CHF 2’880.00 |
| ca. 10 kWp | Typisches Einfamilienhaus | CHF 3’600.00 |
| ca. 15 kWp | Grösseres Einfamilienhaus / kleines Mehrfamilienhaus | CHF 5’400.00 |
Die Förderbeiträge dienen als Richtwerte für Photovoltaikanlagen in der Region Bern. Die effektive Einmalvergütung wird für jedes Projekt individuell berechnet.
Die Investition in eine Photovoltaikanlage kann in vielen Fällen steuerlich berücksichtigt werden und die effektiven Investitionskosten zusätzlich reduzieren.
Welche Abzüge möglich sind, hängt vom Kanton, der Art des Gebäudes und Ihrer persönlichen Situation ab. Für eine verbindliche Beurteilung empfehlen wir Ihnen, Ihre Treuhand- oder Steuerberatung beizuziehen.
Wie sich steuerliche Rahmenbedingungen verändern können, ordnen wir im Beitrag zur Abschaffung des Eigenmietwerts ein.


Die Photovoltaik-Förderung reduziert die Anfangsinvestition einer Photovoltaikanlage. Wie stark der Förderbeitrag ins Gewicht fällt, hängt von Anlagengrösse, Bauart und geltenden Tarifen ab. Für die langfristige Wirtschaftlichkeit spielen jedoch weitere Faktoren eine entscheidende Rolle. Dazu gehören der Eigenverbrauch, der Strompreis, die Einspeisevergütung, ein Stromspeicher sowie die Grösse der Photovoltaikanlage.
Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto wirtschaftlicher arbeitet Ihre Photovoltaikanlage in der Regel.
Erfahren Sie mehr über die Kosten einer Photovoltaikanlage, den Eigenverbrauch, Stromspeicher sowie die Auswirkungen sinkender Einspeisevergütungen. Wie sich diese Faktoren auf die Amortisation auswirken, erklären wir zudem in unserem Blogbeitrag zur Amortisation einer Photovoltaikanlage.
Wussten Sie, dass Sie bis zu 30 % Ihrer Investitionskosten zurückerhalten können? Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beantragung der passenden Fördergelder und machen den Prozess für Sie einfach und stressfrei. Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten – nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Matthias Maurer, Verkaufsberater / Stv. Leiter Verkauf
