Photovoltaik Service Mitarbeiter prüft die Anlage mit Stromspeicher

Solarstromvergütung ab 2027: Was ändert sich für Besitzer einer Photovoltaikanlage?

Wer mit einer Photovoltaikanlage mehr Solarstrom produziert, als im eigenen Gebäude verbraucht wird, speist den Überschuss ins öffentliche Stromnetz ein und erhält dafür eine Vergütung. Ab 2027 wird diese Vergütung stärker am tatsächlichen Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung ausgerichtet.

Was zunächst nach einer technischen Änderung klingt, hat eine klare Konsequenz: Der Eigenverbrauch des produzierten Solarstroms wird noch wichtiger.

Denn künftig zählt nicht nur, wie viel Solarstrom eine Anlage produziert, sondern zunehmend auch, wann dieser Strom genutzt, gespeichert oder ins Netz eingespeist wird.

Was ändert sich bei der Solarstromvergütung ab 2027?

Wenn sich Produzent und Verteilnetzbetreiber nicht auf eine andere Vergütung einigen, orientiert sich die Vergütung ab 2027 am Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Damit reagiert die Vergütung unmittelbarer auf die Situation am Strommarkt.

Das ist insbesondere an sonnigen Tagen relevant. Produzieren viele Photovoltaikanlagen gleichzeitig viel Strom, kann das Angebot die Nachfrage zeitweise übersteigen. Die Marktpreise sinken dann teilweise stark oder werden sogar negativ.

Die neue Regelung schafft deshalb einen zusätzlichen Anreiz, Solarstrom in solchen Zeiten nicht einfach ins Netz einzuspeisen, sondern möglichst selbst zu verbrauchen oder zwischenzuspeichern.

Was passiert bei tiefen oder negativen Strompreisen?

Für Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaikanlage bedeutet die stärkere Orientierung am Marktpreis, dass der Zeitpunkt der Einspeisung relevanter wird.

Produziert die Anlage beispielsweise um die Mittagszeit besonders viel Strom und ist gleichzeitig sehr viel Solarstrom auf dem Markt vorhanden, kann die Vergütung entsprechend tief ausfallen.

Das verändert die wirtschaftliche Betrachtung einer Photovoltaikanlage: Eigenverbrauch gewinnt gegenüber der reinen Einspeisung weiter an Bedeutung.

Statt überschüssigen Solarstrom direkt ins Netz abzugeben, kann es sinnvoll sein, flexible Verbraucher gezielt einzusetzen oder den Strom in einem Batteriespeicher für die späteren Abend- und Nachtstunden zu speichern.

Gibt es weiterhin eine Mindestvergütung?

Ja. Die bestehenden Minimalvergütungen für Anlagen unter 150 kWp bleiben mit der neuen Regelung grundsätzlich bestehen. Liegt der Referenz-Marktpreis unter der jeweiligen Minimalvergütung, wird die Differenz durch den zuständigen Netzbetreiber quartalsweise ausgeglichen.

Für kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp beträgt die Minimalvergütung 6 Rp./kWh. Das gilt unabhängig davon, ob die Anlage Eigenverbrauch aufweist.

Bei grösseren Anlagen gelten andere Regelungen:

  • Bei Photovoltaikanlagen zwischen 30 und 150 kWp mit Eigenverbrauch gilt eine gleitende Formel für die gesamte eingespeiste Menge. Berechnung: 180 geteilt durch kWp = Rappen pro kWh.
  • Bei Photovoltaikanlagen ab 30 kWp bis 150 kWp ohne Eigenverbrauch beträgt die Minimalvergütung pauschal 6,2 Rp./kWh.

Wichtig: Die Minimalvergütung ist deshalb nicht mit einem dauerhaft garantierten Einspeisetarif von 6 Rp./kWh für sämtliche Anlagen bis 150 kW gleichzusetzen.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage weiterhin?

Die Veränderung der Einspeisevergütung bedeutet nicht, dass sich Photovoltaik nicht mehr lohnt. Sie verändert vielmehr, wie eine Anlage wirtschaftlich optimal genutzt wird.

Der selbst produzierte Solarstrom kann Strom ersetzen, der ansonsten aus dem Netz bezogen werden müsste. Je höher der Eigenverbrauch ist, desto weniger Strom muss eingekauft werden.

Deshalb sollte eine Photovoltaikanlage heute nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Produktion und Verbrauch und je nach Ausgangslage auch von Batteriespeicher, Wärmepumpe, Elektromobilität und Energiemanagement.

Wie lässt sich der Eigenverbrauch erhöhen?

Ein Teil des Verbrauchs lässt sich bereits ohne zusätzliche Investitionen in die Zeiten mit hoher Solarstromproduktion verschieben. Waschmaschine, Geschirrspüler oder andere Verbraucher können beispielsweise tagsüber betrieben werden.

Noch mehr Potenzial bieten grössere flexible Verbraucher. Ein Elektroauto kann gezielt mit überschüssigem Solarstrom geladen werden. Auch Wärmepumpen und die Warmwasseraufbereitung können je nach System in die Nutzung des eigenen Solarstroms einbezogen werden.

Ein Energiemanagementsystem kann solche Verbraucher automatisch auf die aktuelle Produktion, den Verbrauch und weitere Preissignale abstimmen.

Welche Rolle spielt ein Batteriespeicher?

Ein Batteriespeicher ermöglicht es, überschüssigen Solarstrom nicht unmittelbar ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Produziert die Photovoltaikanlage tagsüber mehr Strom, als im Gebäude benötigt wird, wird die überschüssige Energie gespeichert. Sie steht anschliessend beispielsweise am Abend zur Verfügung, wenn die Photovoltaikanlage keinen oder deutlich weniger Strom produziert.

Damit kann ein Batteriespeicher den Eigenverbrauch erhöhen und gleichzeitig mehr Flexibilität schaffen, wann Solarstrom genutzt oder eingespeist wird.

Ob sich ein Batteriespeicher wirtschaftlich lohnt und welche Kapazität sinnvoll ist, hängt allerdings vom individuellen Verbrauchsprofil, der Photovoltaikanlage und weiteren Verbrauchern ab. Eine möglichst grosse Batterie ist deshalb nicht automatisch die beste Lösung.

Dynamische Stromtarife: Auch beim Verbrauch wird der Zeitpunkt wichtiger

Nicht nur bei der Einspeisung verändert sich der Strommarkt. Auch beim Strombezug entstehen zunehmend Tarife, bei denen der Zeitpunkt des Verbrauchs eine Rolle spielt.

Ein aktuelles Beispiel ist der neue dynamische Netznutzungstarif «Sonne scheint» der beispielsweise von der Netzbetreiberin BKW angeboten wird. Ab 2027 können teilnehmende Kundinnen und Kunden von April bis September an sonnigen Nachmittagen zwischen 13 und 17 Uhr von einem Rabatt auf den Arbeitstarif der Netznutzung profitieren. Voraussetzung ist unter anderem ein Smart Meter.

Das Ziel dahinter: Strom soll verstärkt dann genutzt werden, wenn viel Solarenergie verfügbar ist.

Für Besitzerinnen und Besitzer einer eigenen Photovoltaikanlage ist dieser konkrete Tarif allerdings nicht automatisch vorteilhaft. Die BKW weist selbst darauf hin, dass PV-Anlagen während dieser Zeit häufig bereits den eigenen Strombedarf decken und sich ein Wechsel deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt.

Photovoltaik wird zunehmend zum Gesamtsystem

Die Entwicklung der Solarstromvergütung zeigt, wohin sich die Photovoltaik bewegt.

Früher stand häufig die Frage im Zentrum: Wie viel Solarstrom kann mein Dach produzieren?

Heute kommen weitere Fragen hinzu: Wann wird der Strom produziert? Wann wird er verbraucht? Wie viel davon kann direkt selbst genutzt werden? Lässt sich überschüssiger Solarstrom speichern? Und können Verbraucher automatisch auf Produktion und Preise reagieren?

Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Energiemanagement wachsen deshalb immer stärker zu einem Gesamtsystem zusammen.

Was bedeutet das für meine bestehende Photovoltaikanlage?

Wer bereits eine Photovoltaikanlage besitzt, muss aufgrund der neuen Vergütungsregelung nicht automatisch die gesamte Anlage verändern.

Es kann sich jedoch lohnen, die bestehende Situation genauer anzuschauen: Wie hoch ist der aktuelle Eigenverbrauch? Wann entstehen die grössten Überschüsse? Welche Verbraucher könnten gezielter eingesetzt werden? Und würde ein Batteriespeicher und/oder Energiemanagementsystem einen relevanten zusätzlichen Nutzen bringen?

Genau diese Fragen sollten individuell anhand der bestehenden Anlage und des tatsächlichen Verbrauchs beantwortet werden.

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