Luftaufnahme eines Einfamilienhauses mit Solaranlage – Beispiel für bewilligungsfreie Solaranlagen an bestehenden Gebäuden in der Schweiz

Sind Solarfassaden bewilligungsfrei? Was in der Schweiz gilt

Solarfassaden gewinnen in der Schweiz zunehmend an Bedeutung – nicht nur aus energetischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Viele Eigentümer:innen und Planer stellen sich aktuell dieselbe Frage:

Braucht eine Photovoltaikanlage an der Fassade eine Baubewilligung oder nicht?

Kurzantwort:

Ja, Solarfassaden können bewilligungsfrei sein – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Entscheidend sind der Gebäudekontext, allfällige Schutzinteressen sowie der kantonale Vollzug. Bewilligungsfrei bedeutet dabei nicht grenzenlos erlaubt.

Dieser Beitrag ordnet ein, wann Solarfassaden bewilligungsfrei umgesetzt werden können – und wann weiterhin eine Baubewilligung erforderlich ist.

Was ist eine Solarfassade?

Unter einer Solarfassade versteht man eine Photovoltaikanlage, die an der Gebäudehülle, also an einer Aussenfassade, angebracht ist. Sie kann:

  • auf bestehenden Fassaden montiert werden
  • Teil einer Fassadensanierung sein
  • oder integraler Bestandteil eines Neubaus sein

Im Unterschied zu Dachanlagen sind Solarfassaden meist stärker sichtbar. Deshalb betreffen sie häufiger Fragen des Ortsbildschutzes, der Gestaltung oder des Denkmalschutzes.

Was bedeutet „bewilligungsfrei“ konkret?

Bewilligungsfrei heisst nicht, dass keinerlei formales Verfahren nötig ist.

Konkret bedeutet es:

  • keine klassische Baubewilligung
  • stattdessen ein Meldeverfahren bei der zuständigen Behörde
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben bleibt Pflicht

Diese Vereinfachung basiert auf den jüngsten Anpassungen im Energie- und Raumplanungsrecht des Bundes. Die Kantone – unter anderem der Kanton Bern – haben diese Vorgaben in ihre Vollzugspraxis übernommen.

Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und gleichzeitig Rechtssicherheit zu schaffen.

Wann sind Solarfassaden bewilligungsfrei – und wann nicht?

Bewilligungsfrei sind Solarfassaden grundsätzlich dann, wenn:

  • die gesetzlichen Vorgaben zur Einordnung und Gestaltung eingehalten werden
  • keine überwiegenden Schutzinteressen betroffen sind
  • das Gebäude nicht als Kulturdenkmal oder schützenswertes Objekt gilt

In diesen Fällen genügt in der Regel ein Meldeverfahren.

Nicht bewilligungsfrei sind Solarfassaden insbesondere dann, wenn:

  • das Gebäude unter Denkmalschutz steht
  • es sich um ein schutzwürdiges Ortsbild handelt
  • besondere gestalterische oder kulturhistorische Anforderungen bestehen

In solchen Situationen ist weiterhin eine Baubewilligung erforderlich.

Entscheidend ist also nicht allein die Solarfassade, sondern immer der Kontext des Gebäudes.

Kantonale Unterschiede beachten

Obwohl die rechtliche Grundlage auf Bundesebene geschaffen wurde, erfolgt der Vollzug kantonal und kommunal.

Das heisst:

  • Der Grundsatz ist schweizweit gleich
  • Die konkrete Anwendung kann je nach Kanton oder Gemeinde variieren

Wer eine Solarfassade plant, sollte deshalb frühzeitig prüfen:

  • welche kantonale Merkblätter und Vollzugshilfen gelten
  • wie die zuständige Gemeinde den Bewilligungsstatus handhabt

Gerade bei Fassaden ist diese Abklärung entscheidend für die Planungssicherheit.

Typische Missverständnisse aus der Praxis

„Bewilligungsfrei heisst, ich kann machen, was ich will.“

Nein. Die Anlage muss weiterhin allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

„Alle Solarfassaden sind automatisch bewilligungsfrei.“

Nein. Schutzobjekte und sensible Lagen sind ausdrücklich ausgenommen.

„Das gilt überall gleich in der Schweiz.“

Nein. Der rechtliche Rahmen ist national, der Vollzug kantonal.

Zusammenfassung

Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um Solarfassaden einfacher realisieren zu können. Gleichzeitig bleibt eine sorgfältige Einordnung unerlässlich:

  • Bewilligungsfreiheit ist die Regel, aber kein Automatismus
  • Der Gebäudekontext ist entscheidend
  • Kantonale und kommunale Vorgaben müssen mitgedacht werden

Wer frühzeitig prüft, ob eine Solarfassade bewilligungsfrei umgesetzt werden kann, gewinnt Planungssicherheit – und vermeidet unnötige Verzögerungen im Projekt.

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