
Solarfassaden gewinnen in der Schweiz zunehmend an Bedeutung – nicht nur aus energetischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Viele Eigentümer:innen und Planer stellen sich aktuell dieselbe Frage:
Braucht eine Photovoltaikanlage an der Fassade eine Baubewilligung oder nicht?
Kurzantwort:
Ja, Solarfassaden können bewilligungsfrei sein – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Entscheidend sind der Gebäudekontext, allfällige Schutzinteressen sowie der kantonale Vollzug. Bewilligungsfrei bedeutet dabei nicht grenzenlos erlaubt.
Dieser Beitrag ordnet ein, wann Solarfassaden bewilligungsfrei umgesetzt werden können – und wann weiterhin eine Baubewilligung erforderlich ist.
Unter einer Solarfassade versteht man eine Photovoltaikanlage, die an der Gebäudehülle, also an einer Aussenfassade, angebracht ist. Sie kann:
Im Unterschied zu Dachanlagen sind Solarfassaden meist stärker sichtbar. Deshalb betreffen sie häufiger Fragen des Ortsbildschutzes, der Gestaltung oder des Denkmalschutzes.
Bewilligungsfrei heisst nicht, dass keinerlei formales Verfahren nötig ist.
Konkret bedeutet es:
Diese Vereinfachung basiert auf den jüngsten Anpassungen im Energie- und Raumplanungsrecht des Bundes. Die Kantone – unter anderem der Kanton Bern – haben diese Vorgaben in ihre Vollzugspraxis übernommen.
Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und gleichzeitig Rechtssicherheit zu schaffen.
In diesen Fällen genügt in der Regel ein Meldeverfahren.
In solchen Situationen ist weiterhin eine Baubewilligung erforderlich.
Entscheidend ist also nicht allein die Solarfassade, sondern immer der Kontext des Gebäudes.
Obwohl die rechtliche Grundlage auf Bundesebene geschaffen wurde, erfolgt der Vollzug kantonal und kommunal.
Das heisst:
Wer eine Solarfassade plant, sollte deshalb frühzeitig prüfen:
Gerade bei Fassaden ist diese Abklärung entscheidend für die Planungssicherheit.
„Bewilligungsfrei heisst, ich kann machen, was ich will.“
Nein. Die Anlage muss weiterhin allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
„Alle Solarfassaden sind automatisch bewilligungsfrei.“
Nein. Schutzobjekte und sensible Lagen sind ausdrücklich ausgenommen.
„Das gilt überall gleich in der Schweiz.“
Nein. Der rechtliche Rahmen ist national, der Vollzug kantonal.
Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um Solarfassaden einfacher realisieren zu können. Gleichzeitig bleibt eine sorgfältige Einordnung unerlässlich:
Wer frühzeitig prüft, ob eine Solarfassade bewilligungsfrei umgesetzt werden kann, gewinnt Planungssicherheit – und vermeidet unnötige Verzögerungen im Projekt.
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Hans Pauli, Leiter Spezialprojekte / Geschäftsleitung
